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Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht-kapitalmarktorientierter KMU - Beschluss der Amtschefkonferenz

Die Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz hat am 22.11.2023 in Berlin verschiedene Beschlüsse gefasst, u.a. die Berichtspflichten an nicht-kapitalmarktorientierten KMU sachgerecht zu begrenzen und die Einführung einer standardisierten Erklärung für KMU zu prüfen.
Gebäude des Bundesrates

Folgende Beschlüsse wurden hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht-kapitalmarktorientierten KMU auf der Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz gefasst.

Auszüge aus dem Protokoll, das zum Download auf der Seite der Wirtschaftsministerkonferenz zur Verfügung steht, sind:

  1. Die Wirtschaftsministerkonferenz nimmt den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis.                                                                                                                       
  2. Die Wirtschaftsministerkonferenz stellt fest, dass nicht-kapitalmarktorientierte KMU weder durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz noch durch die in Abstimmung befindliche CSRD-Richtlinie Berichtspflichten auferlegt werden.   
                                                                                         
  3. Zur Erfüllung ihrer Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden die berichtspflichtigen Großunternehmen aber umfangreiche Berichtsanforderungen an zuliefernde KMU stellen. Der Gesetzgeber ist deshalb gefordert, die Berichtsanforderungen an nicht-kapitalmarktorientierte KMU sachgerecht zu begrenzen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die wirtschaftliche Einbindung von KMU häufig auf inländische oder europäische Lieferketten beschränkt. Zudem gelten in Deutschland und in der EU hohe Standards im Hinblick auf Menschen- und Arbeitnehmerechte sowie Arbeits- und Umweltschutz. Aus diesen Gründen sollte die Einführung einer standardisierten Erklärung geprüft werden, mit der KMU verbindlich erklären, dass sie die in Deutschland und in der EU geltenden Rechtsvorschriften zur Wahrung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten sowie Arbeits- und Umweltschutz einhalten. Mit dieser Erklärung sollen KMU sowohl die Berichtsanforderungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als auch zur CSRD-Richtlinie abschließend erfüllen können.

Alle Dokumente (Tagesordnung und Beschlüsse) zur Amtschefkonferenz der Wirtschaftsministerkonferenz am 22. November 2023 finden Sie hier.

 

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